hervorgeht, mit welch herablassendem, befehlerischen und geringschätzigen Ton der Beschuldigte mit der Straf- und Zivilklägerin zu sprechen pflegte (vgl. pag. 148, Nachricht vom 6. Dezember 2015, 12.30 Uhr: «C.________ wo bist du wieder du dumme Frau du gehst mir wieder auf die Nerven wieso verschwindest du ohne etwas zu sagen. Wieso machst du so eine Dummheit» und Nachricht vom 6. Dezember 2015, 12.32 Uhr: «Wir haben alle angerufen Wieso lügst du mich an Du solltest vor Gott Angst haben Du machst immer etwas ohne meine Erlaubnis [Anm.: Schimpfwort] so [eine] wie du habe ich nie gesehen dermassen hirnlos bist du geworden»).