Die Angaben der Straf- und Zivilklägerin werden ferner durch ärztliche Berichte objektiviert. So beispielsweise die Ausführungen der Straf- und Zivilklägerin, wonach der Beschuldigte ihr einmal den Finger ausgerenkt habe; dies wird durch den Bericht von Dr. med. T.________ vom 11. Dezember 2015 (vgl. pag. 168 Ziff. 2.) bestätigt.