333 Z. 462 ff.). Sie traue dem Beschuldigten alles zu, zum Beispiel auch, dass er sie oder ihre Familie mit Säure übergiesse (pag. 281 Z. 170 ff., pag. 304 Z. 47). Auch bezüglich die dem Beschuldigten vorgeworfenen einfachen Körperverletzungen und Tätlichkeiten z.N. der beiden Kinder blieben die Angaben der Straf- und Zivilklägerin im Verlauf des Strafverfahrens gleich. So gab sie wiederholt zu Protokoll, der Beschuldigte schlage die Kinder mit der Begründung, sie seien zu laut gewesen (pag. 274 Z. 193 ff., pag. 290 Z. 76 f., pag. 293 Z. 229 f., pag. 298 Z. 473 ff., pag. 335 Z. 510 f.). Er schlage die Kinder oft mit der flachen Hand an den Hinterkopf (pag. 278 Z. 54, pag.