er werde ihrer Familie mit Säure eine schöne Marke auf ihr Gesicht machen, damit sie es lebenslang nicht vergessen könne (pag. 304 Z. 53 ff., pag. 305 Z. 62 ff., pag. 307 Z. 177 ff., bestätigt auch in der Einvernahme vom 4. August 2016, pag. 334 Z. 477 ff. und Z. 482 ff.). Ebenfalls konstant gab die Straf- und Zivilklägerin zu Protokoll, sie nehme die Drohungen des Beschuldigten sehr ernst; jedes Mal wenn sie ihm gesagt habe, sie wolle ihn verlassen, habe er ihr mit dem Messer oder betreffend ihre Familie gedroht und sie damit in Angst und Schrecken versetzt (pag. 281 Z. 182 ff., pag. 304 Z. 59 ff., pag. 305 Z. 67 ff. und Z. 75 ff., pag. 333 Z. 462 ff.).