297 Z. 417 f.). - Ein weiterer ähnlicher Vorfall habe sich vermutlich ca. im Jahr 2010 ereignet, als sie dem Beschuldigten gesagt habe, sie sollten sich lieber aus dem Weg gehen und er daraufhin ein Messer geholt habe. Sie habe Angst bekommen und sei auf den Balkon gegangen. Er habe ihr gesagt, sie dürfe wieder hereinkommen, ihm aber nie wieder so etwas erzählen. Mit dem Messer habe er sie nur so bedroht, mehr habe er nicht gemacht (pag. 297 Z. 434 ff., pag. 330 Z. 348 f., pag. 331 Z. 353 f., pag. 333 Z. 443 f.). - Bei einem letzten Vorfall habe sie sich rechtzeitig im Zimmer einschliessen können (pag. 297 Z. 452 ff., pag. 331 Z. 352 ff., pag.