362 Z. 531 ff.). In der delegierten Einvernahme vom 19. Januar 2016 erzählte die Straf- und Zivilklägerin auch erstmals, der Beschuldigte habe sie sieben Monate nach ihrer Einreise in die Schweiz geschlagen, als sie schwanger gewesen sei, was zu einer Abtreibung geführt habe (pag. 293 Z. 241); er habe sie zuhause zunächst in die Beine und dann heftig in den Rücken getreten, während sie auf dem Boden gelegen sei und ihren Kopf mit den Armen geschützt habe. Dies deshalb, weil er eine neue Nummer in ihrem Mobiltelefon entdeckt habe. Ca. 20 bis 30 Minuten später habe sie geblutet, weshalb sie in die Frauenklinik gegangen sei.