311 Z. 372 ff., Z. 393 ff., Z. 398 ff., Z. 403 ff., Z. 408 ff. und Z. 413 f., pag. 312 Z. 416 f., Z. 419 ff., Z. 424 ff., Z. 430 f., Z. 433 ff., Z. 437 f. und Z. 440 ff., pag. 357 Z. 330 ff. und Z. 336 ff.). In der delegierten Einvernahme vom 19. Januar 2016 erzählte die Straf- und Zivilklägerin erstmals vom Analverkehr, welcher der Beschuldigten gegen ihren Willen mit ihr vollzogen habe. Konkret führte sie aus, der Beschuldigte habe seinen Körper von hinten an ihren gedrückt, während sie auf der Seite gelegen sei. Er habe ganz fest an ihren Haaren gezogen, damit sie sich nicht habe umdrehen können. Er habe ihre Hose heruntergezogen und sei von hinten in sie eingedrungen. Sie