310 Z. 347 f.); sie sei auf dem Sofa gesessen und der Beschuldigte sei zu ihren Füssen am Boden, vor dem TV, gelegen. Er habe an ihrem Rock gezogen, und nachdem sie nicht reagiert habe, ganz fest an ihrer Hand, wobei er sie zu sich heruntergezogen und zu ihr gesagt habe: «Du Idiot, hast du nicht kapiert, was ich möchte?» Er habe sie ganz fest an den Oberarmen gepackt, sie auf den Boden und sich selber auf sie gelegt. Bevor er seine Unterhose ausgezogen habe, habe er seinen Penis auf ihrem Körper bzw. auf ihrem Geschlechtsteil bewegt bzw. gerieben. Dann habe er ihren Rock hochgezogen, ihre Unterhose heruntergezogen und es mit ihr gemacht (pag. 310 Z. 350 ff., pag. 311 Z. 372 ff.