301 Z. 645, pag. 314 Z. 518 f., pag. 353 Z. 164 ff.). Sie habe öfter auch aufgegeben und den Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen, damit der Beschuldigte nicht noch mehr Gewalt angewendet habe, damit sie zu Hause Ruhe gehabt hätten und sich die Lage im Allgemeinen nicht verschlechtert habe, sie