119, pag. 479 und pag. 481) in den Akten – auch diese Beweismittel sind in die nachfolgende Beweiswürdigung miteinzubeziehen (vgl. auch dazu II.12.3. Konkrete Würdigung hiernach). 13.3 Konkrete Würdigung 13.3.1 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin Die Straf- und Zivilklägerin wurde im Strafverfahren gegen den Beschuldigten insgesamt acht Mal einvernommen. Die Einvernahmeprotokolle finden sich an den folgenden Stellen in den Akten: - Polizeiliche Einvernahme vom 24. November 2015 (pag. 270 ff.); - Polizeiliche Einvernahme vom 26. November 2015 (pag. 277 ff.); - Delegierte Einvernahme vom 19. Januar 2016 (pag.