Sofern relevant wird auf die einzelnen Aussagen direkt im Rahmen der Beweiswürdigung eingegangen (vgl. dazu die Erwägungen unter II.13.3. Konkrete Würdigung hiernach). Ausserdem finden sich diverse die Straf- und Zivilklägerin und ihre Kinder betreffende Arztberichte (pag. 168 ff.), Gefährdungsmeldungen des Sozialamts der Stadt Bern und des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz (pag. 444 ff.), ein Arztbericht von Dr. med. O.________ vom 31. Oktober 2005 (pag. 452 f.), die edierten Akten des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz (pag. 455 ff.) sowie der KESB Bern (pag