Die inhaltlichen Merkmale erhalten ihre diagnostische Bedeutung vielmehr erst durch ein In-Beziehung-Setzen zu anderen diagnostischen Befunden (KÖHNKEN, Referat am Lehrgang richterlicher Tätigkeit, Die Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Kinderaussagen). Zu den allgemeinen Realkennzeichen gehören etwa die Konstanz der Aussage im zentralen Handlungsablauf, die Strukturgleichheit, die logische Konsistenz, Homogenität und Folgerichtigkeit der Aussagen, deren Anschaulichkeit und Wirklichkeitsnähe, die Freiheit von Widersprüchen, die Detailgenauigkeit der Angaben, deren qualitativer Detailreichtum sowie das Fehlen von Phantasiesignalen wie Verlegenheit oder Übertreibungen.