___ am 17. November 2011. Nach einer kurzen Arbeitstätigkeit ist der Beschuldigte seit 2001 arbeitslos und die Familie lebte bis zur Verhaftung des Beschuldigten am 22. Dezember 2015 von Sozialhilfe. Ende November 2015 reiste der Beschuldigte in den Iran. Während seiner Abwesenheit meldete sich die Straf- und Zivilklägerin am 20. November 2015 zusammen mit I.________ von der KESB und einer Dolmetscherin bei der Polizeiwache Waisenhaus. Daraufhin wurde sie am 24. November 2015 erstmals befragt und am 28. November 2015 zusammen mit den beiden Kindern an einen sicheren Ort verbracht.