11 12. Sachverhalt 12.1 Vorgeschichte und unbestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte lebt seit dem Jahr 1999 in der Schweiz. Er heiratete die im Iran geborene Straf- und Zivilklägerin im Jahr 2004, am 21. April 2005 reiste diese in die Schweiz ein. Seit diesem Zeitpunkt wohnte das Ehepaar zunächst an der G.________ (Adresse) und anschliessend ab dem 1. März 2007 an der H.________ (Adresse) in Bern. Der gemeinsame Sohn E.________ wurde am 15. Dezember 2007 geboren, die gemeinsame Tochter F.________ am 17. November