10. Urteilsberichtigung Am 24. April 2018 wurde das Urteil der 2. Strafkammer vom 20. April 2017 von Amtes wegen in Anwendung von Art. 83 Abs. 1 StPO formell berichtigt, da im Urteilsdispositiv versehentlich der Zivilpunkt nicht aufgeführt worden war, das Urteil mithin unvollständig war (pag. 1163 ff.). II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 11. Vorwürfe gemäss Anklageschrift vom 4. Januar 2017 Die Kammer verweist diesbezüglich auf die entsprechende Aktenfundstelle (vgl. pag. 664 ff.).