9 Zeitraum von ca. April bis Oktober 2011, sowie im Zeitraum von Mai 2006 (nach erfolgter Auskratzung im Inselspital) bis November 2015 stattgefunden (pag. 666 f.). In Bezug auf die ersten beiden Tatzeiträume geht die Anklageschrift davon aus, dass es immer dann zu analem Geschlechtsverkehr gekommen sei, wenn die Straf- und Zivilklägerin aufgrund der Schwangerschaften keinen vaginalen Geschlechtsverkehr habe haben dürfen (Ziff.