2017 vom 21. Juli 2017, E. 1.5.2.). 8.3 Würdigung durch die Kammer Gemäss der Anklageschrift vom 4. Januar 2017 sollen die dem Beschuldigten vorgeworfenen Vergewaltigungen im Zeitraum von Mai 2005 bis am 10. November 2015 in Bern, zuerst (bis am 28. Februar 2007) an der G.________ (Adresse) und dann an der H.________ (Adresse) (eheliche Wohnungen) stattgefunden haben. Weiter geht die Anklageschrift davon aus, dass letztmals vermutlich am 10. November 2016 bzw. kurze Zeit vor der Abreise des Beschuldigten in den Iran eine Vergewaltigung erfolgt sei (pag.