3.2 einer Busse von CHF 3'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 30 Tage); 3.3 den erst- und den oberinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. Es seien die üblichen Verfügungen zu treffen (DNA, AFIS, Mitteilungen, Honorar der amtlichen Verteidigung). 5. Der Beschuldigte sei wegen Fluchtgefahr zur Sicherung des Strafvollzugs in Haft zu belassen. Beantragte Gebühr gemäss Art. 21 VKD: CHF 500.00.»