4 Verteidigung stellte und begründete in der Folge mit Eingabe vom 29. Januar 2018 den Antrag, dem Beschuldigten sei die Teilnahme an der Einvernahme der Strafund Zivilklägerin mittels direkter audiovisueller Übertragung in ein Nebenzimmer zu ermöglichen. Der Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit (Publikum und Presse) sei gutzuheissen und zwar unter Einschluss der Urteilseröffnung (pag. 1064 f.). Mit begründeter Verfügung vom 8. Februar 2018 (pag.