1042 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 12. Dezember 2017 mit, sie befürworte die privatklägerischen Gesuche um Vermeidung einer Gegenüberstellung und Begegnung anlässlich der Einvernahme (mit anschliessender Dispensation vom persönlichen Erscheinen an der Verhandlung) und um Ausschluss der Öffentlichkeit (pag. 1048 f.). Der Beschuldigte beantragte seinerseits mit persönlicher Eingabe vom 19. Dezember 2017 den Ausschluss der Öffentlichkeit von der Verhandlung (pag. 1050). Die