4. Konfrontationsvermeidung und Dispensation der Straf- und Zivilklägerin Mit Eingabe vom 4. Dezember 2017 stellte und begründete Fürsprecherin D.________ den Antrag, es sei eine Begegnung und eine Gegenüberstellung der Straf- und Zivilklägerin mit dem Beschuldigten zu vermeiden und die Straf- und Zivilklägerin sei – abgesehen von ihrer Einvernahme – vom persönlichen Erscheinen an der Verhandlung zu dispensieren. Weiter beantragte Fürsprecherin D.________ den Ausschluss der Öffentlichkeit (Publikum und Presse) von der Verhandlung, mit Ausnahme der Urteilseröffnung (pag. 1042 ff.).