2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwalt B.________ namens und auftrags des Beschuldigten mit Schreiben vom 21. April 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 817). Mit Berufungserklärung vom 11. Juli 2017 teilte die Verteidigung mit, das erstinstanzliche Urteil werde teilweise angefochten, namentlich beziehe sich die Berufung auf alle Schuldsprüche gemäss Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs. Entsprechend würden auch die sich aus den Schuldsprüchen ergeben-