808 f.): 1. Zu einer Freiheitsstrafe von 10½ Jahren, wobei die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 479 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet wurden, 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 3‘000.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung auf 30 Tage festgesetzt wurde sowie 3. zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 42‘463.85 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung). Weiter legte die Vorinstanz die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.____