3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens vor der Polizei- und Militärdirektion in der Höhe von CHF 400.00 sind zu 1/3, ausmachend CHF 133.35, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung aufzuerlegen. Die restanzlichen Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 266.65 trägt der Kanton Bern. 4. Soweit der Beschwerdeführer im Verfahren vor Obergericht obsiegt, ist ihm eine Entschädigung auszurichten. Rechtsanwalt B.________ wird hiermit aufgefordert, innert 10 Tagen seine detaillierte Kostennote einzureichen.