34. Der Beschwerdeführer ist entsprechend seinem Obsiegen von 2/3 vor dem Obergericht des Kantons Bern zu entschädigen. Die Parteientschädigung für das Verfahren vor Obergericht wird mit separatem Beschluss bestimmt. Rechtsanwalt B.________ wird hiermit aufgefordert, innert 10 Tagen eine detaillierte Kostennote einzureichen.