Diese sind vorliegend nicht erfüllt: Bei der Frage, ob Vollzugslockerungen etc. zu gewähren sind, handelt es sich um eine rechtliche Frage, über welche in erster Linie der oder die Fallverantwortliche entscheiden wird. Inwiefern diese Erwägungen durch weitere Vorgesetzte überprüft werden können oder müssen, ist eine Frage der internen Organisation. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass gewisse Dossiers im Sinne des Risikomanagements – insbesondere mit Blick auf die potentiell gefährdeten Rechtsgüter – einer intensiveren Prüfung unterzogen werden müssen.