Personendaten sind Angaben über bestimmte oder bestimmbare Personen (Art. 2 Abs. 1 KDSG), wobei gemäss Art. 3 Abs. 1 Bst. d KDSG u.a. Personendaten über Straftaten und die dafür verhängten Strafen und Massnahmen als besonders schützenswert gelten.