7 zugslockerungen für bestimmte Täter, die für die öffentliche Sicherheit potentiell besonders risikobehaftet sind, dem Amtsvorsteher auch tatsächlich zur Zustimmung unterbreitet werden, und dieser gleichzeitig einen Überblick über die weiteren vergleichbaren Fälle als Grundlage für seine Entscheidung erhält. Werden nun aber bestimmte gefährliche Täter von dieser Liste ausgeschlossen, weil ihnen kein mediales Interesse zukam, kann diesem Zweck der Liste nur ungenügend nachgelebt werden.