Unter diesen Umständen kann davon ausgegangen werden, dass auf der Watch-Liste lediglich Personen geführt werden, die tatsächlich als Risikotäter beurteilt werden. Hingegen stellt sich die Frage, wieso Risikotäter bzw. gefährliche Straftäter, welche kein mediales Aufsehen erweckten bzw. erwecken, nicht auf der Watch-Liste geführt werden. Zwar brachte die POM in ihrer Vernehmlassung vom 14. Juli 2017 – nota bene zum ersten Mal im Beschwerdeverfahren – vor, dass sich alle verwahrten Personen – unabhängig davon, ob ihnen mediales Interesse zugekommen sei oder nicht – auf der Watch-Liste befinden würden (pag.