Diese Darstellung deckt sich auch mit der Antwort des Regierungsrates auf entsprechende parlamentarische Interpellationen (Antwort des Regierungsrats vom 21. Oktober 2015 auf die Frage Nr. 1 der Interpellation Nr. 149-2015; Antwort des Regierungsrats vom 22. April 2015 auf die Frage Nr. 6 der Interpellation Nr. 001-2015; vgl. dazu auch die Feststellungen des Bundesgerichts im Urteil 1C_111/2017 vom 1. Mai 2017 Bst. A). Konkrete Hinweise darauf, dass diese Darstellung des zuständigen Amtes, der Direktion und des Regierungsrates nicht zutreffen würde, sind weder dargetan noch ersichtlich.