22. Unbestritten ist, dass der Vorsteher des AJV des Kantons Bern eine sogenannte Watch-Liste führt, in der gewisse Straftäter – darunter auch der Beschwerdeführer – geführt werden. Zu prüfen ist zunächst, wie sich die Liste zusammensetzt bzw. nach welchem Kriterium Personen ausgewählt und auf der Liste aufgeführt werden.