6. Mit Schreiben vom 14. Juli 2017 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde, soweit auf diese eingetreten werden könne. Auch das Gesuch um Gewährung des Rechts zur unentgeltlichen Rechtspflege sei infolge Aussichtslosigkeit abzuweisen. Weiter brachte die POM ergänzende Bemerkungen an (pag. 107 f.).