4. Am 19. Juni 2017 erhob A.________, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM vom 16. Mai 2017 und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. Es sei Dispositiv Ziffer 1 des Entscheids der POM vom 16. Mai 2017 aufzuheben, auf die Beschwerde sei einzutreten und die Beschwerde sei gutzuheissen und es sei festzustellen, dass die Watch-Liste rechtswidrig ist und der Beschwerdeführer sei von der Watch-Liste zu streichen.