1. Mit Verfügung vom 7. September 2016 wies das Amt für Justizvollzug des Kantons Bern (nachfolgend AJV) das Gesuch von A.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) um Feststellung der Rechtswidrigkeit der Watch-Liste sowie um unverzügliche Streichung seines Namens von der Liste ab. Weiter ordnete es dem Beschwerdeführer Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Anwalt bei und entschädigte ihn mit CHF 1‘467.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) (vgl. amtliche Akten der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern [POM] pag. 4 ff.).