16 17.2.2 Nichtbeherrschen des Fahrzeuges Es kam zu einer leichten Streifkollision, die nur einen geringen Sachschaden verursachte. Der Beschuldigte handelte fahrlässig und aus Unachtsamkeit. Eine Busse von CHF 300.00 erscheint verschuldensangemessen. In Anwendung des Asperationsprinzips ist die Einsatzstrafe um CHF 200.00 zu erhöhen. 17.2.3 Pflichtwidriges Verhalten bei Unfall Es lag kein gravierender Unfall bzw. Unfallvorwurf vor, sondern es ging um einen kleinen Sachschaden.