Demnach verurteilt ihn das Gericht zur Strafe der schwersten Straftat und erhöht diese angemessen. Die Kammer erachtet vorliegend das Überholen des Beschuldigten vor dem Fussgängerstreifen aufgrund der möglichen Gefährdung von Fussgängern als die schwerste Straftat. Dafür ist die Einsatzstrafe festzulegen, welche aufgrund der weiteren Delikte angemessen zu erhöhen ist. 17.2 Tatkomponenten 17.2.1 Überholen eines vor dem Fussgängerstreifen haltenden Fahrzeuges Der Beschuldigte war offensichtlich in Eile. Trotz regem Fussgängerverkehr im Feierabend drängte er am Fahrzeug des Zeugen vorbei.