106 Abs. 1 StGB). Die VBRS-Richtlinien empfehlen für ein Nichtbeherrschen des Fahrzeuges eine Busse von CHF 300.00 (S. 21), für unerlaubtes Überholen eine Busse von CHF 300.00 (S. 21) und für das pflichtwidrige Verhalten bei Unfall eine solche ab CHF 400.00 (S. 23). Der Beschuldigte hat die Voraussetzungen für mehrere gleichartige Strafen erfüllt. Es gelangt daher das Asperationsprinzip gemäss Art. 49 Abs. 1 StGB zur Anwendung. Demnach verurteilt ihn das Gericht zur Strafe der schwersten Straftat und erhöht diese angemessen.