Nachdem er vom Zeugen direkt auf den Schaden hingewiesen wurde und dieser ihm mitteilte, er wolle die Polizei beiziehen, kann der Beschuldigte in jedem Fall nicht mehr geltend machen, es habe keinen Unfall gegeben. Selbst wenn er den Unfall nicht bemerkt haben sollte, wäre er verpflichtet gewesen, dem Zeugen Namen und Adresse anzugeben und an der Aufklärung des Unfalles mitzuwirken. Die Polizei hätte im besten Fall selbst festgestellt, dass gar kein Unfall passiert ist. Diese Feststellung steht nicht der Person zu, die beschuldigt wird, den Unfall verursacht zu haben.