Diese Angaben erscheinen wenig glaubhaft. Hätte eine solche Begutachtung der Schäden tatsächlich stattgefunden, hätte der Zeugen den Beschuldigten zweifellos darauf hingewiesen, dass es sich beim Fahrzeug neben demjenigen des Beschuldigten gar nicht um sein eigenes Auto handelt. Der Beschuldigte wollte sich aber, wie er auch selbst sagt, schlicht nicht mit der Sache befassen. Dazu passt die Aussage des Zeugen wonach, der Beschuldigte eine Handbewegung machte im Sinne von «geh weg von mir». Obwohl er wusste, dass ihm ein Schaden vorgeworfen wird, wollte er nicht zuhören und die Örtlichkeiten sofort verlassen.