11 dunkel gewesen sei und der dunkelhäutige Zeuge tätlich geworden sei, habe er Angst bekommen, er würde eine Waffe ziehen und ihn berauben (pag. 25 f.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung gab er zu Protokoll, er habe den Schaden am Auto des Zeugen gesehen, nachdem ihm dieser sein Auto gezeigt habe. Er habe das Auto jedoch erst gesehen, als es neben ihm auf dem Parkplatz gestanden sei. Als er in die Post gegangen sei, sei das Auto noch nicht dort gewesen. Der Zeuge sei aggressiv gewesen und habe Fotos gemacht.