Der Zeuge habe ihm gesagt, er wolle die Polizei rufen. Da er sich jedoch nicht betroffen gefühlt habe, sei er gegangen (pag. 6). In seiner Einsprachebegründung vom 5. Mai 2016 schrieb der Beschuldigte, soviel er mitgekriegt habe, habe ihn der Zeuge beschuldigt, sein Auto beschädigt zu haben. Das Auto des Zeugen sei zu dem Zeitpunkt auf dem Parkfeld rechts von ihm gestanden. Er habe ihm versucht mitzuteilen, dass er die letzten 20 Minuten auf der Post gewesen sei und das Auto des Zeugen bei seiner Ankunft noch nicht neben ihm gestanden habe.