Zur Kollision Bei der Befragung durch die Polizei gab der Beschuldigte zu Protokoll, er sei nach rechts eingebogen und habe vor der Post parkiert. Er erinnere sich nicht, jemanden touchiert zu haben (pag. 6). Dabei blieb er auch in seiner Einsprachebegründung und in den folgenden Einvernahmen (pag. 25 ff., 61 ff., 176 f.). Ob und wie weit er sich noch an das Überholmanöver vor dem Fussgängerstreifen zu erinnern vermag und ob er die geltend gemachte Streifkollision bemerkt hat oder nicht, bleibt offen. 11.3.3 Zu den Geschehnissen nach der Kollision Die Angabe des Beschuldigten, dass und wo er auf dem Bahnhofplatz parkiert hat (pag.