Gerade wenn man sich nicht schuldig fühlt, aber die Polizei zu einem nach Hause kommt und einen Schaden notiert, würde doch jedermann sich diesen Schaden auch selbst anschauen wollen. So schrieb der Beschuldigte ja zuvor in seiner Einsprachebegründung auch, er habe am nächsten Tag einen Farbklecks in der Grösse eines Fünflibers gesehen (pag. 25). Ebenfalls nicht besonders überzeugend wirkt die Behauptung des Beschuldigten, er habe weder den Zeugen noch die Polizisten richtig verstanden, da diese Französisch gesprochen hätten (pag.