10 Weltfremd und widersprüchlich erscheint die Behauptung des Beschuldigten, er habe den Fleck an seinem Auto nie selber gesehen, sondern wisse dies nur von der Polizei. Er sei den Fleck nicht anschauen gegangen, weil er sich keiner Schuld bewusst gewesen sei und ihn die Angelegenheit entsprechend nicht interessiert habe (pag. 62 Z. 38 ff.). Gerade wenn man sich nicht schuldig fühlt, aber die Polizei zu einem nach Hause kommt und einen Schaden notiert, würde doch jedermann sich diesen Schaden auch selbst anschauen wollen.