27 und 72). Der Beschuldigte räumte zwar ein, dass er verstanden hatte, dass der Zeuge ihm vorwarf, sein Fahrzeug beschädigt zu haben (pag. 6, 25). Dennoch will er nichts vom Vorwurf eines Unfalls gewusst und an einen Raubüberfall geglaubt haben (pag. 26, 63 Z. 27 ff.). Der Beschuldigte verteidigte sich mehrfach mit dem Argument, er hätte keinen Grund gehabt, so zu fahren, wie vom Zeugen beschrieben (pag. 26, 61 Z. 67 f., 177 Z. 4). Entgegen den Behauptungen des Beschuldigten ist es jedoch überaus naheliegend, dass er in Eile war. So ereignete sich der Unfall gemäss Polizeirapport um 18:10 Uhr.