25 und 27). Diese Eigenschaften sollen offenbar gegen die Glaubwürdigkeit des Zeugen sprechen, während der Beschuldigte als Schweizer/Australier mit Jahrgang 1956, vier verschiedenen Berufen und ca. 2 Millionen gefahrenen Kilometer besonders glaubwürdig sein soll (pag. 27). Anstatt einen möglichen Fehler bei sich selbst zumindest in Betracht zu ziehen, geht er zum Gegenangriff über und wirft dem Zeugen vor, den Schaden an seinem Fahrzeug selbst verursacht zu haben und ihm den Schaden nun anhängen zu wollen (pag. 27 und 72).