Dabei handelt es sich lediglich um Vermutungen des Zeugen und nicht um Tatsachenbehauptungen. Dass er einen solchen Eindruck vom Beschuldigten gewann ist nachvollziehbar, da dieser offensichtlich sehr ungehalten auf den Zeugen reagiert hatte. Auch die Schilderungen des Zeugen zu den Geschehnissen nach der Kollision wirken plausibel und mithin glaubhaft. 11.3 Aussagen des Beschuldigten 11.3.1 Zur allgemeinen Glaubwürdigkeit des Beschuldigten Viele Angaben des Beschuldigten erscheinen undifferenziert und überzeichnet, was Zweifel an deren Glaubhaftigkeit aufwirft.