9 deuten vielmehr daraufhin, dass der Beschuldigte die Örtlichkeiten – wie im Polizeirapport steht – überstürzt verliess und sich dementsprechend auch nicht die Zeit nahm, wirklich zuzuhören und einen allfälligen Schaden zu begutachten. Der Zeuge führte gegenüber der Polizei weiter aus, der Beschuldigte sei sehr aufgeregt («agité») gewesen, wie wenn er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol gestanden wäre (pag. 9).