66 Z. 39 ff.). Im Polizeirapport wurde festgehalten, er habe gewollt, dass der Beschuldigte sich betreffend den Schaden erkläre (pag. 8). Dass der Zeuge von einem Schaden sprach, den der Beschuldigte verursacht haben soll, bestätigte auch der Beschuldigte (pag. 6, 25). Der Zeuge führte gegenüber der Polizei und der Vorinstanz aus, der Beschuldigte habe nicht mit ihm reden wollen (pag. 9 und pag. 66 Z. 38 f.). Der Beschuldigte habe ihm eine Geste mit der Hand gemacht, wie wenn er sagen wollte, «geh weg von mir». Der Beschuldigte sei ins Auto gestiegen und habe wegfahren wollen.