Dies geschah jedoch nicht. Der Zeuge gab sodann an, er sei zu Fuss zum Fahrzeug des Beschuldigten gegangen, um zu schauen, ob dieser dort sei. Da der Beschuldigte nicht da gewesen sei, habe er gewartet, bis dieser zurückkomme. Er habe ungefähr 15 bis 20 Minuten gewartet (pag. 66 Z. 35 ff.). Diese Zeitangabe stimmt exakt mit der Angabe des Beschuldigten überein, der sich ca. 15 bis 20 Minuten in der Post aufgehalten haben will (pag. 62 Z. 3). Es ist durchaus nachvollziehbar, dass der Zeuge, welcher davon ausging, dass der Beschuldigte zu ihm zurückkommen werde, sein Fahrzeug vor Ort parkierte, um den Weg nicht zu versperren (pag.